Detektive bei Kassenmanipulation
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Wir helfen Ihnen mit unserem Detektivteam in ganz Bayern und Umgebung dabei, Ihren täglichen Kassenablauf zu überwachen. Auch unter Ihren Mitarbeitern kann es leider schwarze Schafe geben. Diese werden durch unsere Detektive schnell enttarnt und können überführt werden. Leider wird erst sehr spät bemerkt, dass der Umsatz und der Kassenbestand nicht übereinstimmen. Auch wenn es nur um kleine Unregelmäßigkeiten in der Kasse geht, summieren sich diese mit der Zeit zu stattlichen Summen, die Ihnen als Unternehmer in Bayern und Umgebung entgehen. Ihr unehrlicher Mitarbeiter macht sich den Griff in die Kasse zur Gewohnheit und Sie als Arbeitgeber gelangen eventuell sogar in eine finanzielle Notlage, welche durch unsere Detektei mit Hauptsitz in München vermieden werden kann.
Unsere Detektive werden den Geldverkehrs zwischen Ihren Kunden und Ihren Mitarbeitern lückenlos überwachen, sodass Unregelmäßigkeiten schnell und effektiv aufgedeckt werden können. Unsere Privatdetektive werden beispielsweise durch optische Überwachung verhindern, dass Ihnen als Unternehmer durch einen schnellen Griff in die Kasse ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Durch Recherche und Dokumentation garantieren unsere Detektive aus Bayern einen sauberen Geldverkehr. Die Mitarbeiter unserer Detektei „Privatdetektive GP“ werden durch den Einsatz modernster Technik, die sogenannte Spreu vom Weizen unter Ihren Mitarbeitern trennen. Schließlich geht es um Ihren Umsatz, Ihren Gewinn und Ihre Existenz und genau dabei sind Sie auf vertrauensvolle Mitarbeiter angewiesen.
Wir werden Kassenmanipulationen so schnell wie möglich aufdecken und dabei Ihr Budget schonen.
Rechtlicher Hinweis
Arbeitsgerichtsurteil aus Frankfurt (vom 3. August 2012) bezüglich verdeckter Videoüberwachung an Mitarbeiter: Eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls oder Unterschlagung am Arbeitsplatz ist auch nach einer verdeckten und vom Betriebsrat nicht genehmigten Videoüberwachung zulässig. In solchen Fällen muss das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Mitarbeiters hinten anstehen, so das Arbeitsgericht.
Das Interesse der Firma an der Vermeidung von Straftaten wiegt schwerer als das Persönlichkeitsrecht des sich strafbar machenden Mitarbeiters. Dies geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Frankfurt am Main hervor (Az. 7 BV 168/12).
Der Arbeitnehmer war in einem Bistro-Restaurant am Frankfurter Flughafen beschäftigt. Dort kam es innerhalb kurzer Zeit zu einem erhöhten Warenschwund sowie größeren Fehlbeträgen in der Kasse. Ohne Rücksprache mit dem Betriebsrat oder den Mitarbeitern wurde eine Videokamera über der Kasse angebracht, die den Arbeitnehmer dabei aufnahm, wie er mehrfach Geldscheine aus der Kasse nahm und einsteckte.
Vor Gericht vertraten der Betriebsrat und der Arbeitnehmer den Standpunkt, die Überwachung sei rechtswidrig gewesen und deshalb nicht verwertbar. Das Gericht teilte diese Ansicht jedoch nicht. (una/dpa/LTO-Redaktion)
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