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Detektive zur Videoüberwachung in München und ganz Bayern

Detektive zur Videoüberwachung in München und ganz Bayern

Ein Sprichwort sagt: Bilder sagen mehr als Worte. In vielen Fällen ist eine verdeckte Videoüberwachung für unsere Kunden in München, ganz Bayern und Umland unabdingbar.

Eine verdeckte Videoüberwachung macht allerdings nur Sinn, wenn die Zielperson die Überprüfung nicht bemerkt. Unsere Detektei bietet Ihnen die Möglichkeit optischer Überwachungen in jeder Form. Wir setzen diskrete und modernste Technik in der Videoüberwachung ein, sodass diese erst gar nicht bemerkt werden kann. Unsere kompetenten Detektive operieren mithilfe mobiler sowie stationärer technischer Möglichkeiten im In- und Ausland. Zu jeder Tag- und Nachtzeit werden wir unwiderlegbare und gerichtsverwertbare Beweise für Ihre juristischen Schritte dokumentieren. Unsere Privatdetektei mit Hauptsitz in München wird individuell für Sie jede Person, jedes Fahrzeug oder auch jedes Areal rund um die Uhr im Auge behalten.

Dank raffinierter Technik und der Zusammenarbeit auch mit ausländischen Institutionen gibt es für Privatdetektive GP in der Videoüberwachung fast keine Grenzen. Wer werden Ihnen in München, Bayern und darüber hinaus schnell und kostengünstig helfen!

Rechtlicher Hinweis

Arbeitsgerichtsurteil aus Frankfurt (vom 3. August 2012) bezüglich verdeckter Videoüberwachung an Mitarbeiter: Eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls oder Unterschlagung am Arbeitsplatz ist auch nach einer verdeckten und vom Betriebsrat nicht genehmigten Videoüberwachung zulässig. In solchen Fällen muss das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Mitarbeiters hinten anstehen, so das Arbeitsgericht.

Das Interesse der Firma an der Vermeidung von Straftaten wiegt schwerer als das Persönlichkeitsrecht des sich strafbar machenden Mitarbeiters. Dies geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Frankfurt am Main hervor (Az. 7 BV 168/12).

Der Arbeitnehmer war in einem Bistro-Restaurant am Frankfurter Flughafen beschäftigt. Dort kam es innerhalb kurzer Zeit zu einem erhöhten Warenschwund sowie größeren Fehlbeträgen in der Kasse. Ohne Rücksprache mit dem Betriebsrat oder den Mitarbeitern wurde eine Videokamera über der Kasse angebracht, die den Arbeitnehmer dabei aufnahm, wie er mehrfach Geldscheine aus der Kasse nahm und einsteckte. Vor Gericht vertraten der Betriebsrat und der Arbeitnehmer den Standpunkt, die Überwachung sei rechtswidrig gewesen und deshalb nicht verwertbar. Das Gericht teilte diese Ansicht jedoch nicht. (una/dpa/LTO-Redaktion)

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